Rechtsprechung
LSG Bayern, 18.02.2005 - L 8 AL 68/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Bedürftigkeit im Rahmen der Gewährung von Arbeitslosenhilfe; Bestimmung des einzusetzenden und anzurechnenden Vermögens bei der Bedürftigkeitsprüfung; Anforderungen an die Zumutbarkeit der Vermögensverwertung; Voraussetzungen für die "alsbaldige" ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 16.01.2004 - S 4 AL 168/01
- LSG Bayern, 18.02.2005 - L 8 AL 68/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96
Zumutbare Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung
Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2005 - L 8 AL 68/04
Unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R und BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7 S.62; Nr. 9 S.72) ist nicht davon auszugehen, dass die Klägerin ihr Vermögen zur Alterssicherung bestimmt hat. - BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene …
Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2005 - L 8 AL 68/04
Unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R und BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7 S.62; Nr. 9 S.72) ist nicht davon auszugehen, dass die Klägerin ihr Vermögen zur Alterssicherung bestimmt hat. - BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 21/96
Unzumutbarkeit der Verwertung einer Kapitallebensversicherung vor Inanspruchnahme …
Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2005 - L 8 AL 68/04
Mit dieser Regelung bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass der Arbeitslose grundsätzlich auch die Substanz seines Vermögens zu verbrauchen hat, bevor er Leistungen der Alhi in Anspruch nimmt (vgl. BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 4 S.5). - BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 23/96
Ruhen des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalauszahlung
Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2005 - L 8 AL 68/04
Hinsichtlich der Zumutbarkeit der Verwertung von Lebensversicherungen habe das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 24.04.1997 - 11 RAr 23/96 - festgestellt, dass für deren Prüfung auf die vom Arbeitslosen subjektiv getroffene Zweckbestimmung und die objektiven Begleitumstände wie zum Beispiel das Alter des Versicherten abzustellen sei.
- SG Oldenburg, 26.05.2006 - S 41 AL 541/05 Mit Verfügung vom 06.03.2006 hat das Gericht dem Prozessbevollmächtigten des Klä-gers ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25.01.2005 - L 8 AL 68/04 - übersandt.
- SG Oldenburg, 02.04.2007 - S 41 AL 282/06 Nicht vom Belangen ist hingegen, ob der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis hätte kündigen können und welche sonstigen Umstände zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führten (Urteil des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 25.01.2005 - L 8 AL 68/04).